Genießen Sie den Winter!

Wir kümmern uns um alle notwendigen Arbeiten:

 

 

Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Trotz eisiger Kälte ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, seinen Gehweg werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr zu räumen.


Wenn Sie sich keine Sorgen machen wollen, wie Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen, dann engagieren Sie einfach uns und der Schnee ist schneller weg als er fallen kann.

 

  • Zu unseren Aufgaben zählen:
  • Räumen und Streuen der Gehwege
  • Räumen und Streuen von Parkplätzen
  • Räumen und Streuen von Tiefgaragen-Zufahrten und Höfen
  • Räumen und Streuen von Gewerbefläche
  • Eisfreihalten von Eingangsbereichen und Treppen
  • Entfernen von Eiszapfen an Vordächern ect.
  • Freiräumen von Flachdächern, wie Garagen ect.

 

Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir für Sie vom 01.November bis einschließlich 31. März jeden Jahres durch.



Monatliche Pauschalpreise können erst nach Besichtigung Ihres Objektes vereinbart werden.


Sie möchten noch mehr erfahren oder ein Angebot anfordern? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!